Gesetzlicher Schutzauftrag für die Jugendhilfe – SGB VIII §8a
Für die Einrichtung ist eine Dienstvereinbarung im Fachbereich Jugend und Familie geschlossen worden.
Hauptziel der Inobhutnahmestelle ist es, Kindern oder Jugendlichen Schutz zu gewähren.
- Inobhutnahme von Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren bis zur Volljährigkeit, die sich in Not- oder Konfliktlagen befinden
- wir bieten eine weitere Inobhutnahme für Kinder von 0 bis 3 Jahren an
- Kinder und Jugendliche bei denen eine Gefahr für Leib oder Leben besteht oder wenn eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter gegeben ist.
- Sicherstellung des Wohl des Kindes
- Krisenintervention
- Entwicklung von Perspektiven
- Anbieten eines zuverlässigen Schutzraumes
- Traumapädagogische Betreuung möglich
- Zusätzliche Leistungen, wie begleitete Umgänge mit Dokumentation erfolgen in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt